Rechtsprechung
   LSG Hessen, 06.03.2009 - L 5 R 307/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,32342
LSG Hessen, 06.03.2009 - L 5 R 307/07 (https://dejure.org/2009,32342)
LSG Hessen, Entscheidung vom 06.03.2009 - L 5 R 307/07 (https://dejure.org/2009,32342)
LSG Hessen, Entscheidung vom 06. März 2009 - L 5 R 307/07 (https://dejure.org/2009,32342)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,32342) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kompetenz der Bundesagentur für Arbeit zu Fragen des Arbeitsmarktes bei der Bewilligung von Erwerbsminderungsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 30.11.1982 - 4 RJ 1/82

    Verweisungstätigkeit; Leistungsvermögen; Bezeichnung der Verweisungstätigkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 06.03.2009 - L 5 R 307/07
    Im Rahmen der - bezüglich des hier streitigen Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit allein maßgeblichen - Frage nach dem Bestehen realer Erwerbsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsfeld bedarf es zwar einer besonders eingehenden Prüfung, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine spezifische Leistungsbehinderung festgestellt ist (vgl. BSG vom 1. März 1984 - 4 RJ 43/83 = SozR 2200 § 1246 Nr. 117 unter Hinweis auf BSG vom 30. November 1982 - 4 RJ 1/82) oder wenn der Rentenbewerber wegen eines besonders gearteten Berufslebens deutlich aus dem Kreis vergleichbarer Versicherter herausfällt (vgl. BSG vom 18. Februar 1981 - 1 RJ 124/79; BSG vom 27. April 1982 - 1 RJ 132/80).
  • BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 28/82

    Verweisungstätigkeit - Knappschaftsrente - Berufsunfähigkeit - Bisheriger Beruf

    Auszug aus LSG Hessen, 06.03.2009 - L 5 R 307/07
    Ausnahmen können insoweit allenfalls dann in Betracht kommen, wenn ein Versicherter zwar an sich noch eine Vollzeittätigkeit ausüben kann, aber nicht unter den in den Betrieben üblichen Bedingungen (BSGE 44, 39, 40 = SozR 2200 § 1246 Nr. 19; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 22 - sog. Katalogfall Nr. 1), wenn der Versicherte zwar an sich noch eine Vollzeittätigkeit ausüben kann, entsprechende Arbeitsplätze aber aus gesundheitlichen Gründen nicht aufsuchen kann (BSG SozR Nr. 101 zu § 1246 RVO, BSG SozR 2200 § 1247 Nrn. 47, 50, 53, 56 - sog. Katalogfall Nr. 2), wenn die Zahl der in Betracht kommenden Arbeitsplätze deshalb nicht unerheblich reduziert ist, weil der Versicherte nur in Teilbereichen eines Tätigkeitsfeldes eingesetzt werden kann (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 101; BSGE 56, 64, 68 = BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 110 - sog. Katalogfall Nr. 3), wenn für den Versicherten nur Tätigkeiten in Betracht kommen, die auf Arbeitsplätzen ausgeübt werden, die an Berufsfremde nicht vergeben zu werden pflegen (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 101; BSGE 56, 64, 69 = BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 110 - sog. Katalogfall Nr. 5), oder die als Schonarbeitsplätze (BSG SozR 2600 § 46 Nr. 1; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 101 - sog. Katalogfall Nr. 4) bzw. als Aufstiegspositionen (sog. Katalogfall Nr. 6) nicht an Betriebsfremde vergeben werden, und wenn entsprechende Arbeitsplätze nur in ganz geringer Zahl vorkommen (BSG SozR 2200 § 1241d Nr. 5; SozR 2200 § 1246 Nr. 82 - sog. Katalogfall Nr. 7).
  • BSG, 01.03.1984 - 4 RJ 43/83

    Verweisungstätigkeit - Summierung von Leistungsbeschränkungen - Schwere

    Auszug aus LSG Hessen, 06.03.2009 - L 5 R 307/07
    Im Rahmen der - bezüglich des hier streitigen Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit allein maßgeblichen - Frage nach dem Bestehen realer Erwerbsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsfeld bedarf es zwar einer besonders eingehenden Prüfung, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine spezifische Leistungsbehinderung festgestellt ist (vgl. BSG vom 1. März 1984 - 4 RJ 43/83 = SozR 2200 § 1246 Nr. 117 unter Hinweis auf BSG vom 30. November 1982 - 4 RJ 1/82) oder wenn der Rentenbewerber wegen eines besonders gearteten Berufslebens deutlich aus dem Kreis vergleichbarer Versicherter herausfällt (vgl. BSG vom 18. Februar 1981 - 1 RJ 124/79; BSG vom 27. April 1982 - 1 RJ 132/80).
  • BSG, 27.05.1977 - 5 RJ 28/76

    Gewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auf Zeit - Möglichkeit der

    Auszug aus LSG Hessen, 06.03.2009 - L 5 R 307/07
    Ausnahmen können insoweit allenfalls dann in Betracht kommen, wenn ein Versicherter zwar an sich noch eine Vollzeittätigkeit ausüben kann, aber nicht unter den in den Betrieben üblichen Bedingungen (BSGE 44, 39, 40 = SozR 2200 § 1246 Nr. 19; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 22 - sog. Katalogfall Nr. 1), wenn der Versicherte zwar an sich noch eine Vollzeittätigkeit ausüben kann, entsprechende Arbeitsplätze aber aus gesundheitlichen Gründen nicht aufsuchen kann (BSG SozR Nr. 101 zu § 1246 RVO, BSG SozR 2200 § 1247 Nrn. 47, 50, 53, 56 - sog. Katalogfall Nr. 2), wenn die Zahl der in Betracht kommenden Arbeitsplätze deshalb nicht unerheblich reduziert ist, weil der Versicherte nur in Teilbereichen eines Tätigkeitsfeldes eingesetzt werden kann (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 101; BSGE 56, 64, 68 = BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 110 - sog. Katalogfall Nr. 3), wenn für den Versicherten nur Tätigkeiten in Betracht kommen, die auf Arbeitsplätzen ausgeübt werden, die an Berufsfremde nicht vergeben zu werden pflegen (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 101; BSGE 56, 64, 69 = BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 110 - sog. Katalogfall Nr. 5), oder die als Schonarbeitsplätze (BSG SozR 2600 § 46 Nr. 1; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 101 - sog. Katalogfall Nr. 4) bzw. als Aufstiegspositionen (sog. Katalogfall Nr. 6) nicht an Betriebsfremde vergeben werden, und wenn entsprechende Arbeitsplätze nur in ganz geringer Zahl vorkommen (BSG SozR 2200 § 1241d Nr. 5; SozR 2200 § 1246 Nr. 82 - sog. Katalogfall Nr. 7).
  • BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 132/80

    Benennung einer Verweisungstätigkeit; Arbeitsmarkt; Berufsunfähigkeit;

    Auszug aus LSG Hessen, 06.03.2009 - L 5 R 307/07
    Im Rahmen der - bezüglich des hier streitigen Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit allein maßgeblichen - Frage nach dem Bestehen realer Erwerbsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsfeld bedarf es zwar einer besonders eingehenden Prüfung, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine spezifische Leistungsbehinderung festgestellt ist (vgl. BSG vom 1. März 1984 - 4 RJ 43/83 = SozR 2200 § 1246 Nr. 117 unter Hinweis auf BSG vom 30. November 1982 - 4 RJ 1/82) oder wenn der Rentenbewerber wegen eines besonders gearteten Berufslebens deutlich aus dem Kreis vergleichbarer Versicherter herausfällt (vgl. BSG vom 18. Februar 1981 - 1 RJ 124/79; BSG vom 27. April 1982 - 1 RJ 132/80).
  • BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 16/81

    Facharbeitertätigkeit; Inkassobefugnis; Einarbeitungszeit; Versichertenrente

    Auszug aus LSG Hessen, 06.03.2009 - L 5 R 307/07
    Ausnahmen können insoweit allenfalls dann in Betracht kommen, wenn ein Versicherter zwar an sich noch eine Vollzeittätigkeit ausüben kann, aber nicht unter den in den Betrieben üblichen Bedingungen (BSGE 44, 39, 40 = SozR 2200 § 1246 Nr. 19; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 22 - sog. Katalogfall Nr. 1), wenn der Versicherte zwar an sich noch eine Vollzeittätigkeit ausüben kann, entsprechende Arbeitsplätze aber aus gesundheitlichen Gründen nicht aufsuchen kann (BSG SozR Nr. 101 zu § 1246 RVO, BSG SozR 2200 § 1247 Nrn. 47, 50, 53, 56 - sog. Katalogfall Nr. 2), wenn die Zahl der in Betracht kommenden Arbeitsplätze deshalb nicht unerheblich reduziert ist, weil der Versicherte nur in Teilbereichen eines Tätigkeitsfeldes eingesetzt werden kann (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 101; BSGE 56, 64, 68 = BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 110 - sog. Katalogfall Nr. 3), wenn für den Versicherten nur Tätigkeiten in Betracht kommen, die auf Arbeitsplätzen ausgeübt werden, die an Berufsfremde nicht vergeben zu werden pflegen (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 101; BSGE 56, 64, 69 = BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 110 - sog. Katalogfall Nr. 5), oder die als Schonarbeitsplätze (BSG SozR 2600 § 46 Nr. 1; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 101 - sog. Katalogfall Nr. 4) bzw. als Aufstiegspositionen (sog. Katalogfall Nr. 6) nicht an Betriebsfremde vergeben werden, und wenn entsprechende Arbeitsplätze nur in ganz geringer Zahl vorkommen (BSG SozR 2200 § 1241d Nr. 5; SozR 2200 § 1246 Nr. 82 - sog. Katalogfall Nr. 7).
  • BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 124/79

    Verweisungstätigkeit - Verrichtung einer leichter Tätigkeit - Gesundheitliche

    Auszug aus LSG Hessen, 06.03.2009 - L 5 R 307/07
    Im Rahmen der - bezüglich des hier streitigen Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit allein maßgeblichen - Frage nach dem Bestehen realer Erwerbsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsfeld bedarf es zwar einer besonders eingehenden Prüfung, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine spezifische Leistungsbehinderung festgestellt ist (vgl. BSG vom 1. März 1984 - 4 RJ 43/83 = SozR 2200 § 1246 Nr. 117 unter Hinweis auf BSG vom 30. November 1982 - 4 RJ 1/82) oder wenn der Rentenbewerber wegen eines besonders gearteten Berufslebens deutlich aus dem Kreis vergleichbarer Versicherter herausfällt (vgl. BSG vom 18. Februar 1981 - 1 RJ 124/79; BSG vom 27. April 1982 - 1 RJ 132/80).
  • BSG, 15.05.1991 - 5 RJ 92/89

    Zumutbare Verweisungstätigkeit, fehlende Sprachkenntnisse

    Auszug aus LSG Hessen, 06.03.2009 - L 5 R 307/07
    Abgesehen davon kann sich nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ein Versicherter zur Begründung eines Anspruchs auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Übrigen ohnehin nicht darauf berufen, dass eine andere Sprache als Deutsch seine Muttersprache ist und er für eine im Übrigen zumutbare Verweisungstätigkeit keine ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache habe (vgl. BSG vom 23. April 1980 - 4 RJ 29/79 = SozR 2200 § 1246 Nr. 61 sowie BSG vom 15. Mai 1991 - 5 RJ 92/89 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 11 = BSGE 68, 288-291).
  • BSG, 23.04.1980 - 4 RJ 29/79

    Ausländischer Versicherter - Facharbeiter - Beherrschung der deutschen Sprache -

    Auszug aus LSG Hessen, 06.03.2009 - L 5 R 307/07
    Abgesehen davon kann sich nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ein Versicherter zur Begründung eines Anspruchs auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Übrigen ohnehin nicht darauf berufen, dass eine andere Sprache als Deutsch seine Muttersprache ist und er für eine im Übrigen zumutbare Verweisungstätigkeit keine ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache habe (vgl. BSG vom 23. April 1980 - 4 RJ 29/79 = SozR 2200 § 1246 Nr. 61 sowie BSG vom 15. Mai 1991 - 5 RJ 92/89 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 11 = BSGE 68, 288-291).
  • BSG, 26.11.1981 - 4 RJ 79/80

    Anspruch auf Übergangsgeld und Berufsunfähigkeitsrente

    Auszug aus LSG Hessen, 06.03.2009 - L 5 R 307/07
    Ausnahmen können insoweit allenfalls dann in Betracht kommen, wenn ein Versicherter zwar an sich noch eine Vollzeittätigkeit ausüben kann, aber nicht unter den in den Betrieben üblichen Bedingungen (BSGE 44, 39, 40 = SozR 2200 § 1246 Nr. 19; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 22 - sog. Katalogfall Nr. 1), wenn der Versicherte zwar an sich noch eine Vollzeittätigkeit ausüben kann, entsprechende Arbeitsplätze aber aus gesundheitlichen Gründen nicht aufsuchen kann (BSG SozR Nr. 101 zu § 1246 RVO, BSG SozR 2200 § 1247 Nrn. 47, 50, 53, 56 - sog. Katalogfall Nr. 2), wenn die Zahl der in Betracht kommenden Arbeitsplätze deshalb nicht unerheblich reduziert ist, weil der Versicherte nur in Teilbereichen eines Tätigkeitsfeldes eingesetzt werden kann (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 101; BSGE 56, 64, 68 = BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 110 - sog. Katalogfall Nr. 3), wenn für den Versicherten nur Tätigkeiten in Betracht kommen, die auf Arbeitsplätzen ausgeübt werden, die an Berufsfremde nicht vergeben zu werden pflegen (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 101; BSGE 56, 64, 69 = BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 110 - sog. Katalogfall Nr. 5), oder die als Schonarbeitsplätze (BSG SozR 2600 § 46 Nr. 1; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 101 - sog. Katalogfall Nr. 4) bzw. als Aufstiegspositionen (sog. Katalogfall Nr. 6) nicht an Betriebsfremde vergeben werden, und wenn entsprechende Arbeitsplätze nur in ganz geringer Zahl vorkommen (BSG SozR 2200 § 1241d Nr. 5; SozR 2200 § 1246 Nr. 82 - sog. Katalogfall Nr. 7).
  • BSG, 21.09.1977 - 4 RJ 131/76

    Arbeitsmarkt - Offener Arbeitsmarkt - Teilzeitkräfte - Möglichkeit zu

  • BSG, 28.02.1974 - 5 RKn 38/72

    Fahrhauer - Verweisbarkeit

  • BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 46/05 R

    Laborärzte - keine Verletzung in ihren Rechten durch Neuregelung der Vergütung

  • BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 272/05 B

    Würdigung von Sachverständigengutachten im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 17.11.2003 - B 3 P 23/03 B

    Überprüfung von Sachverständigengutachten im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Hessen, 06.03.2009 - L 5 R 280/06

    Verweisbarkeit eines Analphabeten auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt

  • LSG Hessen, 27.05.2008 - L 2 R 403/06

    Verweisbarkeit einer des Lesens und Schreibens unkundigen Küchenhilfe

  • BSG, 06.12.1989 - 2 BU 146/89
  • BSG, 13.05.1986 - 4a RJ 19/85
  • SG Kassel, 12.02.2014 - S 6 R 265/13

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Ermessensentscheidung des

    Vorliegend kann aus den berufskundlichen Informationen der Bundesagentur für Arbeit, die im Bereich der Berufskunde über eine hinreichende Fachkunde (Hessisches Landessozialgericht v. 06.03.2009 - L 5 R 307/07, juris) verfügt, entnommen werden, dass Immobilienverwalter einen Objektbestand rundum betreuen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2019 - L 2 R 486/18
    Rentenrechtlich ist im Ausgangspunkt der Grundsatz der bundesweiten Verweisbarkeit zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 08. September 1982 - 5b RJ 28/81 -, juris; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 06. März 2009 - L 5 R 307/07 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht